Recht & Erbschaft

Erbengemeinschaft

Auch: Miterben · Erbengemeinschaft Schweiz · Gesamthandschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen einen Nachlass erben. Sie kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen – für eine Räumung braucht es deshalb die Zustimmung aller Erben oder eines Willensvollstreckers.

Das Einstimmigkeitsprinzip

Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandschaft: Der Nachlass gehört allen Erben zusammen, nicht anteilig. Kein einzelner Erbe kann über einen Gegenstand allein verfügen – auch nicht über den, den er «immer schon haben wollte». Entscheidungen erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit.

Für eine Räumung bedeutet das praktisch: Der Auftrag muss von allen Erben getragen sein. Wir lassen uns das schriftlich bestätigen oder arbeiten mit einer bevollmächtigten Person. Das schützt beide Seiten – uns vor Haftung, die Erben vor internen Vorwürfen.

Wenn sich die Erben nicht einigen

Blockaden sind häufig, gerade wenn Geschwister betroffen sind und alte Konflikte mitschwingen. Wege aus der Blockade: eine Vollmacht an einen Erben oder an eine externe Person; die Einsetzung eines Erbenvertreters durch die zuständige Behörde; oder ein Erbteilungsvertrag, der die Zuweisung regelt.

Zu beachten ist, dass die Zeit kostet. Solange nicht geräumt wird, läuft der Mietzins weiter oder die Liegenschaft steht ungenutzt. Bei einem Mietobjekt summiert sich das schnell auf mehrere tausend Franken.

Praktisches Vorgehen bei der Räumung

Bewährt hat sich: Zuerst erhalten alle Erben Gelegenheit zur Sichtung, mit klarer Frist. Was jemand mitnehmen will, wird auf einer Liste festgehalten und von allen gegengezeichnet. Danach wird bewertet, was Wert hat, und der Verwertungserlös fliesst in die Erbmasse. Erst dann wird geräumt.

Wir dokumentieren den Ablauf mit Fotos und einer Aufstellung der verwerteten Gegenstände – das ist die Grundlage, auf der die Erben untereinander abrechnen können.

Beispiel aus der Praxis

Vier Geschwister erben ein Haus in Küsnacht. Zwei wollen rasch räumen, eines lebt im Ausland, eines blockiert. Nach acht Monaten Stillstand – bei laufenden Kosten von rund CHF 1'900 monatlich – bevollmächtigen drei Erben eine Anwältin als Erbenvertreterin. Die Räumung wird durchgeführt, die verwerteten Gegenstände einzeln dokumentiert und der Erlös in die Erbmasse eingelegt.

Häufige Fragen zu Erbengemeinschaft

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