
Recht & Erbschaft
Nachlassräumung
Auch: Räumung nach Todesfall · Nachlassauflösung · Todesfall Wohnung räumen
Eine Nachlassräumung ist die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses nach einem Todesfall. Sie erfordert besondere Sorgfalt beim Umgang mit persönlichen Unterlagen und Wertgegenständen und setzt in der Regel die Zustimmung aller Erben voraus.
Wann darf geräumt werden?
Der entscheidende Punkt: Nicht sofort. Nach einem Todesfall geht der Nachlass als Ganzes an die Erbengemeinschaft über, und diese kann nur gemeinsam darüber verfügen. Solange nicht feststeht, wer die Erben sind – oder solange nicht alle zugestimmt haben – darf niemand allein den Nachlass räumen lassen.
Dazu kommt die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft: Erben haben in der Schweiz drei Monate Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Wer vorher den Nachlass räumt und Gegenstände verwertet, kann damit die Erbschaft stillschweigend annehmen – mitsamt allfälligen Schulden. Bei einem überschuldeten Nachlass ist das ein ernsthaftes Risiko.
Was vor der Räumung gesichert werden muss
Vor jeder Nachlassräumung sollten systematisch gesucht werden: Testament und letztwillige Verfügungen, Bank- und Versicherungsunterlagen, Verträge, Grundbuchauszüge, Steuerunterlagen, Schlüssel, Ausweise, Bargeld, Schmuck und Wertgegenstände sowie Fotos und persönliche Dokumente.
Diese Dinge liegen erfahrungsgemäss nicht dort, wo man sie erwartet. Bargeld findet sich in Büchern, Testamente in Schubladen zwischen Rechnungen, Schmuck in Küchendosen. Wir sichten deshalb systematisch Raum für Raum, statt nur die offensichtlichen Orte zu prüfen.
Der Mietvertrag läuft weiter
Mit dem Tod endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Es geht auf die Erben über, die es unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf den nächsten Termin kündigen können. Bis zur Beendigung läuft der Mietzins weiter – ein guter Grund, die Räumung nicht unnötig hinauszuzögern, sobald die erbrechtliche Lage geklärt ist.
Beispiel aus der Praxis
Nach dem Tod eines alleinstehenden Mannes in Zürich melden sich zwei Nichten als einzige Erbinnen. Sie warten die Erbenbescheinigung ab und beauftragen danach die Räumung. Bei der Sichtung finden wir in einem Buch CHF 4'800 in Noten, in einer Werkzeugkiste zwei Goldmünzen und in einer Schublade ein handschriftliches Testament, das dem Notariat noch nicht bekannt war. Alles wird dokumentiert und übergeben – die Räumung wird bis zur Klärung des Testaments unterbrochen.
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Häufige Fragen zu Nachlassräumung
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