
Recht & Erbschaft
Erbschaft ausschlagen
Auch: Ausschlagung · Erbschaft ablehnen · Erbverzicht
Erben können eine Erbschaft in der Schweiz innert drei Monaten ausschlagen, um nicht für die Schulden des Erblassers zu haften. Wer vorher Nachlassgegenstände verwertet oder eine Räumung veranlasst, kann die Erbschaft damit stillschweigend annehmen.
Die Dreimonatsfrist
Die Frist beträgt drei Monate. Sie beginnt für gesetzliche Erben mit der Kenntnis des Todesfalls, für eingesetzte Erben mit der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde – in vielen Kantonen der Bezirksgericht oder die Gemeinde.
Wird die Frist ungenutzt verstreichen gelassen, gilt die Erbschaft als angenommen – mit allen Aktiven und allen Schulden. Bei einem überschuldeten Nachlass haften die Erben dann mit ihrem eigenen Vermögen.
Die Falle: Einmischung in den Nachlass
Das ist der Punkt, der für Räumungen zentral ist. Wer sich in den Nachlass einmischt – Gegenstände mitnimmt, verkauft, verschenkt oder eine Räumung veranlasst – kann damit die Erbschaft konkludent annehmen und verliert das Recht zur Ausschlagung.
Reine Sicherungshandlungen sind erlaubt: die Wohnung abschliessen, verderbliche Ware entsorgen, ein Haustier versorgen, die Post entgegennehmen. Eine vollständige Räumung ist keine Sicherungshandlung mehr.
Das öffentliche Inventar als Zwischenweg
Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, kann statt der Ausschlagung ein öffentliches Inventar verlangt werden. Dabei erstellt die Behörde eine Aufstellung aller Aktiven und Passiven, und die Erben können danach mit Kenntnis der Lage entscheiden. Auch dieser Antrag ist fristgebunden – üblicherweise ein Monat.
Beispiel aus der Praxis
Nach dem Tod ihres Vaters lassen zwei Söhne dessen Wohnung räumen und verkaufen dabei ein Motorrad. Zwei Monate später melden sich Gläubiger mit Forderungen von CHF 78'000. Eine Ausschlagung ist nicht mehr möglich, weil sie durch den Verkauf über den Nachlass verfügt haben. Hätten sie zunächst nur die Wohnung gesichert und ein öffentliches Inventar verlangt, wäre die Ausschlagung offen geblieben.
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