
Recht & Erbschaft
Willensvollstrecker
Auch: Testamentsvollstrecker · Nachlassverwalter
Ein Willensvollstrecker ist eine im Testament eingesetzte Person, die den Nachlass verwaltet und den letzten Willen umsetzt. Er kann eine Räumung allein beauftragen, ohne die Zustimmung der einzelnen Erben einzuholen.
Die Befugnisse
Der Willensvollstrecker verwaltet den Nachlass, sichert die Vermögenswerte, bezahlt Schulden und Vermächtnisse, erstellt ein Inventar und bereitet die Erbteilung vor. Er handelt in eigenem Namen, aber für Rechnung des Nachlasses, und ist dabei nicht an Weisungen einzelner Erben gebunden.
Für Räumungsaufträge ist das entscheidend: Er kann allein handeln. Wir benötigen als Nachweis die Einsetzungsurkunde beziehungsweise die Bestätigung der zuständigen Behörde.
Seine Pflichten
Er ist zur sorgfältigen Verwaltung verpflichtet und den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig. Das heisst konkret: Er muss belegen können, was mit welchen Nachlassgegenständen geschah und zu welchen Preisen verwertet wurde. Wer als Willensvollstrecker eine Räumung beauftragt, sollte deshalb Wert auf eine saubere Dokumentation legen.
Aus diesem Grund erhalten Willensvollstrecker von uns standardmässig eine Aufstellung der ausgesonderten und verwerteten Gegenstände mit den erzielten Erlösen sowie eine fotografische Dokumentation des Objektzustands vor und nach der Räumung.
Abgrenzung zum Erbenvertreter
Der Willensvollstrecker wird vom Erblasser im Testament eingesetzt. Der Erbenvertreter wird dagegen von der Behörde eingesetzt, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann. Beide können handeln, wo die Erbengemeinschaft blockiert ist – aber nur einer ist vom Erblasser gewollt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Notar als Willensvollstrecker beauftragt die Räumung einer Liegenschaft in Thalwil. Er verlangt eine vollständige Inventarliste vor der Räumung, eine Bewertung aller Gegenstände über CHF 200 und eine Abrechnung der Verwertungserlöse. Er erhält 68 dokumentierte Positionen; Verwertungserlös CHF 11'400, der in die Erbmasse fliesst. Die Dokumentation dient ihm als Rechenschaft gegenüber fünf Erben.
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Häufige Fragen zu Willensvollstrecker
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