Recht & Erbschaft

Erbenbescheinigung

Auch: Erbschein · Erbbescheinigung · Ausweis über Erbenqualität

Die Erbenbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das ausweist, wer Erbe ist. Sie wird für die Verfügung über Nachlassvermögen benötigt – etwa gegenüber Banken, Verwaltungen und bei der Beauftragung einer Räumung.

Wozu sie dient

Die Erbenbescheinigung legitimiert die Erben gegenüber Dritten. Ohne sie geben Banken keine Konten frei, akzeptieren Verwaltungen keine Kündigung des Mietvertrags und lassen sich Fahrzeuge nicht umschreiben. Auch wir verlangen sie – zusammen mit der Zustimmung aller aufgeführten Erben – bevor wir einen Nachlass räumen.

Wie sie erlangt wird

Ausgestellt wird sie von der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers – je nach Kanton das Bezirksgericht, das Erbschaftsamt oder die Gemeinde. Sie wird frühestens nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt, weil vorher nicht feststeht, wer tatsächlich Erbe bleibt.

Diese Wartezeit ist einer der Hauptgründe, weshalb Nachlassräumungen selten sofort stattfinden können. Wer den Mietzins in dieser Zeit sparen will, kann prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung mit Zustimmung der Vermieterschaft möglich ist.

Was sie nicht leistet

Die Erbenbescheinigung sagt, wer Erbe ist – nicht, wer was bekommt. Die Aufteilung des Nachlasses regelt die Erbteilung. Und sie ändert nichts am Einstimmigkeitsprinzip: Auch mit Bescheinigung braucht es die Zustimmung aller aufgeführten Erben, sofern kein Willensvollstrecker eingesetzt ist.

Beispiel aus der Praxis

Nach einem Todesfall in Bülach möchten die Angehörigen sofort räumen, weil der Mietzins von CHF 1'750 weiterläuft. Die Erbenbescheinigung liegt erst nach gut drei Monaten vor. In der Zwischenzeit wird die Wohnung nur gesichert. Nach Erhalt der Bescheinigung und schriftlicher Zustimmung beider Erbinnen wird innert einer Woche geräumt und die Wohnung übergeben.

Häufige Fragen zu Erbenbescheinigung

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