
Recht & Erbschaft
Nachlassinventar
Auch: Erbschaftsinventar · Öffentliches Inventar · Sicherungsinventar
Ein Nachlassinventar ist die systematische Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden eines Erblassers. Es dient als Grundlage für die Erbteilung, die Steuerdeklaration und die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Die verschiedenen Inventararten
Das Sicherungsinventar wird von der Behörde erstellt, um den Nachlass zu erfassen und zu sichern – etwa bei minderjährigen Erben oder unbekanntem Erbenkreis. Das öffentliche Inventar wird auf Antrag eines Erben erstellt und dient dazu, die Vermögenslage zu klären, bevor über die Annahme entschieden wird.
Daneben gibt es das Steuerinventar, das die Steuerbehörde für die Erbschaftssteuer erstellt, sowie private Inventare, die Willensvollstrecker oder Erben selbst anfertigen.
Was der Hausrat damit zu tun hat
Der Hausrat gehört zum Nachlass und ist grundsätzlich zu erfassen. In der Praxis wird gewöhnlicher Hausrat oft pauschal bewertet; erfasst werden vor allem Gegenstände mit relevantem Wert: Schmuck, Uhren, Kunst, Antiquitäten, Sammlungen, Fahrzeuge und Wertgegenstände.
Hier ist der Zusammenhang zur Räumung offensichtlich: Wird vor der Inventarisierung geräumt, fehlt die Grundlage für eine korrekte Erfassung. Deshalb sollte bei laufendem Inventarverfahren nicht geräumt werden.
Was eine Räumungsfirma beitragen kann
Wir erstellen auf Wunsch eine Inventarliste des vorgefundenen Hausrats mit Fotodokumentation und einer Einschätzung der Verkehrswerte für relevante Positionen. Das ersetzt kein amtliches Inventar, liefert aber die Grundlage dafür und ist für Willensvollstrecker und Erbengemeinschaften oft genau das, was fehlt.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Nachlass in Meilen mit unklarer Vermögenslage verlangt eine Erbin ein öffentliches Inventar. Wir erstellen parallel eine Aufnahme des Hausrats: 214 Positionen, davon 31 mit einem geschätzten Wert über CHF 200. Gesamtschätzwert des beweglichen Hausrats: CHF 26'800. Diese Aufstellung fliesst in das behördliche Inventar ein und dient später als Basis der Erbteilung.
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Häufige Fragen zu Nachlassinventar
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