Ablauf & Übergabe

Übergabeprotokoll

Auch: Abgabeprotokoll · Rückgabeprotokoll · Abnahmeprotokoll

Das Übergabeprotokoll ist das schriftliche Dokument, in dem bei einer Wohnungsabgabe der Zustand des Mietobjekts und alle festgestellten Mängel festgehalten werden. Es ist das entscheidende Beweismittel bei späteren Streitigkeiten über Nachbelastungen.

Was hineingehört

Ein brauchbares Protokoll listet raumweise auf, was in welchem Zustand ist. Es nennt die Zählerstände, die Anzahl übergebener Schlüssel, den Zustand der Geräte und hält fest, welche Mängel beanstandet werden. Zu jedem Mangel sollte stehen, wer ihn zu vertreten hat und mit welchem Betrag gerechnet wird.

Ein Protokoll, das nur «Wohnung in Ordnung» oder umgekehrt pauschal «diverse Mängel» festhält, ist praktisch wertlos. Bestehen Sie auf konkreten Angaben.

Vorbehalte richtig anbringen

Wenn Sie mit einer Beanstandung nicht einverstanden sind, lassen Sie das im Protokoll vermerken – etwa mit der Formulierung «Mieterschaft bestreitet Position X». Unterschreiben Sie dann mit dem Zusatz «unter Vorbehalt».

Weigert sich die Vermieterschaft, Ihre Vorbehalte aufzunehmen, unterschreiben Sie nicht und halten Sie den Grund schriftlich fest. Fotografieren Sie den strittigen Zustand und senden Sie Ihre Sicht noch am selben Tag schriftlich nach.

Fristen nach der Abgabe

Die Vermieterschaft muss Mängel sofort bei der Abgabe rügen. Was nicht im Protokoll steht, kann später grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden – Ausnahme sind versteckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Diese müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter in Bülach übergibt seine Wohnung; das Protokoll hält keine Mängel fest. Drei Wochen später verlangt die Verwaltung CHF 900 für eine Nachreinigung der Küche. Da die Küche bei der Abgabe geprüft und nicht beanstandet wurde und es sich nicht um einen versteckten Mangel handelt, ist die Forderung verspätet. Der Mieter weist sie unter Verweis auf das Protokoll zurück.

Häufige Fragen zu Übergabeprotokoll

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