Ablauf & Übergabe

Mängelliste

Auch: Mängelrüge · Schadenliste · Beanstandungsliste

Die Mängelliste ist die Aufstellung der bei einer Wohnungsabgabe festgestellten Schäden und Reinigungsmängel mit den jeweils veranschlagten Kosten. Sie bildet die Grundlage für Nachbelastungen an die Mieterschaft.

Wie eine Mängelliste zu lesen ist

Jede Position sollte drei Angaben enthalten: was beanstandet wird, wer es zu vertreten hat und welcher Betrag dafür veranschlagt wird. Fehlt eine dieser Angaben, lässt sich die Forderung nicht prüfen – und Sie sollten sie nicht ungeprüft akzeptieren.

Prüfen Sie besonders, ob Alter und Lebensdauer der betroffenen Bauteile berücksichtigt sind. Sehr häufig werden Neupreise verlangt, obwohl nur ein Zeitwertanteil geschuldet ist.

Typische überhöhte Positionen

Am häufigsten sind: Neupreise für abgeschriebene Teppiche und Bodenbeläge, vollständige Malerkosten für Wände mit normalen Gebrauchsspuren, Ersatz kompletter Küchengeräte wegen kleiner Defekte, sowie Reinigungspauschalen, die deutlich über dem Marktpreis liegen.

Bei Wandanstrichen gilt: Dübellöcher in üblicher Zahl und normale Vergilbung sind Abnutzung. Erst wenn deutlich mehr Löcher vorhanden sind als üblich oder eigenmächtig in kräftigen Farben gestrichen wurde, entsteht eine Kostenfolge – und auch dann anteilig nach Alter des letzten Anstrichs.

Wie Sie reagieren

Antworten Sie schriftlich und innert nützlicher Frist. Bestreiten Sie einzelne Positionen begründet und verweisen Sie auf das Antrittsprotokoll und die Lebensdauertabellen. Bieten Sie an, unbestrittene Positionen zu zahlen – das zeigt Kooperationsbereitschaft und grenzt den Streit ein.

Kommt keine Einigung zustande, ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen zuständig. Das Verfahren ist kostenlos und für beide Seiten niederschwellig.

Beispiel aus der Praxis

Eine Mängelliste nach einer Abgabe in Adliswil umfasst CHF 3'850: Teppichersatz CHF 2'400, Malerarbeiten CHF 900, Nachreinigung CHF 550. Nach Prüfung ist der Teppich vierzehn Jahre alt und damit abgeschrieben, der letzte Anstrich neun Jahre alt, weshalb nur ein Restanteil geschuldet ist. Nach schriftlicher Bestreitung reduziert sich die Forderung auf CHF 780 für die Nachreinigung und einen Malerkostenanteil.

Häufige Fragen zu Mängelliste

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