Spezialfälle

Todesfall in der Wohnung

Auch: Sterbefall Wohnung · Todesfallreinigung · Leichenfundort

Nach einem Todesfall in einer Wohnung sind je nach Auffindezeitpunkt Spezialreinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation nötig. Die Räumung selbst darf erst erfolgen, wenn die erbrechtliche Situation geklärt ist.

Die ersten Schritte

Nach einem Todesfall wird zunächst die Todesursache geklärt; bei ungeklärten Umständen ermittelt die Polizei und die Wohnung bleibt vorerst gesperrt. Erst nach der Freigabe darf gereinigt oder geräumt werden.

Danach folgt die erbrechtliche Klärung. Bis feststeht, wer Erbe ist – und bis alle Erben zugestimmt haben –, darf nicht geräumt werden. Was in dieser Phase erlaubt ist: die Wohnung sichern, verderbliche Lebensmittel entsorgen, Haustiere versorgen. Was nicht erlaubt ist: Gegenstände mitnehmen oder verwerten.

Wenn der Tod spät entdeckt wurde

Wird eine Person erst nach Tagen oder Wochen gefunden, entstehen erhebliche Kontaminationen. Körperflüssigkeiten dringen in Bodenbeläge, Unterlagsböden und teilweise in die Wandsockel ein. Die Gerüche ziehen in alle porösen Materialien der Wohnung.

Eine normale Reinigung reicht dann nicht. Nötig sind: Entfernung und Entsorgung kontaminierter Materialien als infektiöser Abfall, Desinfektion aller betroffenen Flächen, Versiegelung des Untergrunds und anschliessend eine Geruchsbehandlung. Solche Arbeiten gehören in die Hände von Personal mit entsprechender Ausrüstung und Erfahrung.

Rücksicht auf Angehörige

Angehörige stehen unter Schock und sind oft nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Wir drängen deshalb nicht auf schnelle Termine, erklären in Ruhe, was nötig ist, und lassen Zeit. Auf Wunsch übernehmen wir die Koordination mit Verwaltung und Behörden, damit die Angehörigen entlastet sind.

Selbstverständlich ist auch: Persönliche Gegenstände, Fotos und Dokumente werden gesichert und übergeben, bevor irgendetwas entsorgt wird.

Beispiel aus der Praxis

In einer Wohnung in Zürich-Wipkingen wird ein Mieter nach rund drei Wochen aufgefunden. Nach der polizeilichen Freigabe folgt zunächst nur die Spezialreinigung: Entfernung des kontaminierten Bodenbereichs, Desinfektion, Versiegelung und Ozonbehandlung. Die eigentliche Räumung erfolgt erst zehn Wochen später, nachdem die Erbenbescheinigung vorliegt und beide Erben zugestimmt haben.

Häufige Fragen zu Todesfall in der Wohnung

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