Recht & Erbschaft

Ausweisung

Auch: Exmission · Ausweisungsverfahren · Räumungsklage

Die Ausweisung ist das gerichtliche Verfahren, mit dem eine Vermieterschaft die Räumung eines Mietobjekts durchsetzt, wenn die Mieterschaft nach Vertragsende nicht auszieht. Sie ist Voraussetzung für jede zwangsweise Räumung.

Der Ablauf

Voraussetzung ist ein beendetes Mietverhältnis – durch ordentliche Kündigung, ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug oder Ablauf eines befristeten Vertrags. Zieht die Mieterschaft danach nicht aus, stellt die Vermieterschaft beim Gericht ein Ausweisungsbegehren.

Ist der Sachverhalt klar und liquid, entscheidet das Gericht im summarischen Verfahren, also relativ rasch. Ist er strittig – etwa weil die Kündigung angefochten wird – wird das Verfahren aufwendiger und kann sich über Monate ziehen.

Vom Entscheid zur Räumung

Der Ausweisungsentscheid setzt eine Frist zum freiwilligen Auszug. Verstreicht sie ungenutzt, kann die Vermieterschaft die Vollstreckung verlangen. Zuständig ist das kantonal bezeichnete Vollstreckungsorgan – im Kanton Zürich meist der Gemeindeammann.

Erst dieser Vollzug erlaubt die zwangsweise Räumung. Die Vermieterschaft darf auch mit einem Ausweisungsentscheid in der Hand nicht selbst räumen, solange der Vollzug nicht angeordnet ist.

Die Kostenfrage

Gerichtskosten, Vollzugskosten, Räumungskosten und allfällige Einlagerungskosten trägt grundsätzlich die ausgewiesene Person. Praktisch bleiben sie oft bei der Vermieterschaft hängen, weil bei zahlungsunfähigen Mietern nichts einzutreiben ist. Zusammen mit dem Mietzinsausfall und der Verfahrensdauer wird eine Ausweisung damit schnell zum Verlustgeschäft – ein Grund, weshalb frühzeitige Ratenvereinbarungen für beide Seiten meist die bessere Lösung sind.

Beispiel aus der Praxis

Eine Verwaltung in Opfikon erwirkt nach fünf Monaten Zahlungsverzug die Ausweisung. Die Frist zum freiwilligen Auszug verstreicht ungenutzt. Der Gemeindeammann ordnet den Vollzug an; wir führen die Räumung in seinem Beisein aus, erstellen ein Inventar über 63 Positionen und lagern persönliche Gegenstände ein. Gesamtdauer vom Zahlungsverzug bis zur Übergabe: knapp neun Monate.

Häufige Fragen zu Ausweisung

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