Entsorgung & Recycling

Asbest

Auch: Asbestsanierung · Asbestabklärung · Asbestverdacht

Asbest ist ein krebserregender Faserstoff, der in der Schweiz bis 1990 in Bauteilen verwendet wurde. Bei Räumungen und Rückbauten in älteren Gebäuden muss vor Arbeitsbeginn abgeklärt werden, ob asbesthaltiges Material vorhanden ist.

Wo Asbest vorkommt

In Gebäuden mit Baujahr vor 1990 kann Asbest an sehr vielen Stellen stecken: in Bodenplatten und deren Klebern, in Fliesenklebern und Spachtelmassen, in Eternit-Fassaden- und Dachplatten, in Blumentrögen und Gartenplatten, in Rohr- und Kesselisolationen, in Brandschutzverkleidungen, in Elektroverteilern, in Fensterkitt und in Dichtungen alter Heizungen und Öfen.

Ab 1990 gilt in der Schweiz ein umfassendes Asbestverbot. Bei Gebäuden ab Baujahr 1991 ist ein Vorkommen praktisch ausgeschlossen, sofern kein älteres Material wiederverwendet wurde.

Fest gebunden oder schwach gebunden

Der entscheidende Unterschied für die Gefährdung. Fest gebundener Asbest – etwa in Eternitplatten oder Bodenplatten – setzt im unbeschädigten Zustand kaum Fasern frei und ist so lange unproblematisch, wie er nicht bearbeitet wird. Gefährlich wird er beim Bohren, Schleifen, Brechen oder Zerschneiden.

Schwach gebundener Asbest – etwa in Spritzasbest, Isolationen oder Leichtbauplatten – kann bereits durch Erschütterung oder Luftbewegung Fasern freisetzen. Solches Material darf nur durch einen von der Suva anerkannten Sanierungsbetrieb entfernt werden.

Was das für Räumungen bedeutet

Eine reine Räumung – also das Entfernen von Möbeln und beweglichem Inventar – ist bei intaktem asbesthaltigem Material unproblematisch. Sobald aber Bauteile zurückgebaut werden, ändert sich die Lage. Wir klären deshalb bei Gebäuden vor 1990 vor jedem Rückbau ab und arbeiten bei Verdacht erst weiter, wenn eine Beurteilung vorliegt.

Das ist kein übertriebener Formalismus: Asbestbedingte Erkrankungen treten Jahrzehnte nach der Exposition auf und sind die häufigste Ursache anerkannter Berufskrankheiten mit Todesfolge in der Schweiz.

Beispiel aus der Praxis

Bei einer Sanierungsräumung in einer Siedlung von 1968 in Regensdorf sollen Bodenbeläge entfernt werden. Eine Materialprobe zeigt asbesthaltige Vinylplatten mit asbesthaltigem Kleber. Die Räumung des Inventars läuft normal weiter; die Bodenentfernung übernimmt ein von der Suva anerkannter Sanierungsbetrieb unter Abschottung. Erst danach setzen wir die übrigen Rückbauarbeiten fort.

Häufige Fragen zu Asbest

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