
Entsorgung & Recycling
Sonderabfall
Auch: Sondermüll · Gefährlicher Abfall · Chemieabfall
Sonderabfall ist Abfall, der wegen seiner Gefährlichkeit einer speziellen Entsorgung bedarf – etwa Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Chemikalien, Batterien und Leuchtstoffröhren. Er darf nicht in den Kehricht und ist in der Schweiz nachweispflichtig.
Was zum Sonderabfall gehört
Aus Haushalten: Farben, Lacke, Beizen, Lösungsmittel, Verdünner, Klebstoffe, Altöl, Frostschutzmittel, Batterien und Akkus, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbolen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Medikamente, Quecksilberthermometer, Feuerlöscher und Spraydosen mit Restinhalt.
Aus Werkstätten und Betrieben zusätzlich: Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Säuren und Laugen, Fotochemikalien, Laborchemikalien, kontaminierte Putzlappen und Ölbindemittel.
Die Nachweispflicht
Sonderabfälle unterliegen in der Schweiz einer Kontrolle über Begleitscheine. Wer Sonderabfall abgibt, erhält einen Nachweis darüber, wo er entsorgt wurde. Bei betrieblichen Mengen ist dieser Nachweis Pflicht und muss aufbewahrt werden.
Für Sie als Auftraggeber ist das relevant, weil die Verantwortung für korrekte Entsorgung beim Abfallerzeuger bleibt. Verlangen Sie deshalb bei relevanten Mengen den Entsorgungsnachweis – nicht nur eine Rechnung.
Was in Kellern typischerweise gefunden wird
Bei praktisch jeder Hausräumung kommen zwischen zehn und fünfzig Kilogramm Sonderabfall zusammen – meist alte Farbdosen, Lösungsmittel und Pflanzenschutzmittel, oft Jahrzehnte alt und teilweise mit Bezeichnungen von Produkten, die längst verboten sind. Solches Material wird separat verpackt, gekennzeichnet und an eine anerkannte Sammelstelle übergeben.
Beispiel aus der Praxis
Bei einer Hausräumung in Affoltern am Albis findet sich in der Werkstatt ein Bestand aus rund vierzig Jahren: 28 Farb- und Lackdosen, sieben Liter Altöl, zwei Kanister Lösungsmittel, ein Sack Pflanzenschutzmittel und eine Kiste alte Batterien. Gesamtgewicht rund 65 Kilogramm. Das Material wird gefahrgutkonform verpackt, an eine anerkannte Sonderabfallsammelstelle übergeben, und der Kunde erhält den Entsorgungsnachweis.
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Häufige Fragen zu Sonderabfall
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