Spezialfälle

Verwahrlosung

Auch: Vermüllung · Verwahrloste Wohnung · Verwahrlosungsgrad

Verwahrlosung bezeichnet den Zustand einer Wohnung, in der Hygiene und Ordnung über längere Zeit nicht aufrechterhalten wurden. Sie wird in drei Grade eingeteilt, die den Aufwand für Räumung, Desinfektion und Sanierung bestimmen.

Die drei Grade

Grad 1: starke Unordnung und Überfüllung, aber grundsätzlich intakte Hygiene. Kein Ungeziefer, keine Geruchsbelastung, Sanitäranlagen funktionsfähig. Hier genügt eine gründliche Räumung mit anschliessender Reinigung.

Grad 2: verdorbene Lebensmittel, beginnender Schimmel, spürbare Geruchsbelastung, teilweise Ungezieferbefall, Sanitäranlagen stark verschmutzt oder teilweise nicht mehr benutzt. Zusätzlich nötig: Desinfektion und Geruchsneutralisation.

Grad 3: Fäkalien in der Wohnung, massiver Ungezieferbefall, in die Bausubstanz eingezogene Gerüche, teilweise beschädigte oder durchfeuchtete Böden und Wände. Hier folgt auf die Räumung ein Rückbau kontaminierter Bauteile, eine Desinfektion und meist eine vollständige Renovation.

Auswirkungen auf die Bausubstanz

Ab Grad 2 ist die Bausubstanz betroffen. Flüssigkeiten dringen in Estrich und Unterlagsboden ein, Gerüche setzen sich in Gips, Holz und Tapeten fest. Ein blosses Reinigen der Oberflächen genügt dann nicht mehr – die Gerüche kommen zurück, sobald es warm oder feucht wird.

In solchen Fällen müssen Bodenbeläge und teilweise der Unterlagsboden entfernt, Wände abgetragen oder versiegelt werden. Das ist der Grund, weshalb Räumungen bei Grad 3 ein Vielfaches einer normalen Räumung kosten.

Gesundheitsschutz beim Arbeiten

Ab Grad 2 arbeiten unsere Teams mit Schutzanzug, Handschuhen und Atemschutz. Bei Grad 3 kommen Vollschutz und getrennte Umkleidebereiche dazu. Diese Ausrüstung ist kein Formalismus – Schimmelsporen, Fäkalkeime und Ungezieferausscheidungen sind reale Gesundheitsrisiken.

Beispiel aus der Praxis

Eine Wohnung in Zürich-Schwamendingen wird nach dem Tod des Mieters vorgefunden: Grad 3. Der Bodenbelag ist durchfeuchtet, es besteht massiver Befall mit Schaben, der Geruch hat sich in Wände und Estrich gezogen. Nach der Räumung werden Teppich, Unterlagsboden und die unteren 60 Zentimeter der Gipswände entfernt, eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt und die Wohnung ozonbehandelt. Erst danach kann renoviert werden.

Häufige Fragen zu Verwahrlosung

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