Spezialfälle

Schädlingsbefall

Auch: Ungezieferbefall · Schädlingsbekämpfung · Insektenbefall

Schädlingsbefall bezeichnet die Besiedlung von Räumen durch Insekten oder Nagetiere. Bei Räumungen verwahrloster Wohnungen ist er häufig und muss vor oder parallel zur Räumung bekämpft werden, damit sich die Schädlinge nicht im Gebäude ausbreiten.

Typische Schädlinge

In verwahrlosten Wohnungen am häufigsten: Schaben, Speisemotten, Dörrobstmotten, Silberfischchen, Speckkäfer, Fruchtfliegen und Mäuse. In Estrichen und Kellern kommen Kleidermotten, Holzwürmer und gelegentlich Ratten dazu. In Wohnungen mit Vogelkontakt am Fenstersims auch Taubenmilben.

Ein besonderes Thema sind Bettwanzen. Sie sind schwer zu erkennen, verbreiten sich leicht über Möbel und Textilien und erfordern eine professionelle Bekämpfung – eine Räumung ohne vorherige Behandlung verteilt sie im ganzen Gebäude und teilweise in weiteren Objekten.

Warum die Reihenfolge zählt

Wird eine befallene Wohnung ohne Vorbehandlung geräumt, fliehen die Schädlinge über Leitungsschächte, Steckdosen und Ritzen in die Nachbarwohnungen. Aus einem lokalen Problem wird ein Gebäudeproblem – mit deutlich höheren Kosten für die Liegenschaft.

Richtig ist deshalb: Zuerst Befall feststellen, dann bekämpfen oder mindestens die Ausbreitungswege abdichten, dann räumen. Das Material wird vor Ort verpackt und verschlossen abtransportiert, nicht offen durchs Treppenhaus getragen.

Zuständigkeit und Kosten

Bei Mietobjekten ist die Vermieterschaft grundsätzlich für die Behebung zuständig, weil ein Befall einen Mangel der Mietsache darstellt. Hat die Mieterschaft den Befall schuldhaft verursacht – etwa durch massive Verwahrlosung –, kann sie kostenpflichtig werden. Melden Sie einen Befall in jedem Fall sofort schriftlich der Verwaltung.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung einer Wohnung in Zürich-Schwamendingen wird starker Schabenbefall festgestellt. Statt sofort zu räumen, wird zuerst ein Schädlingsbekämpfer beigezogen; die Wohnung wird behandelt und die Leitungsschächte abgedichtet. Nach zehn Tagen und einer Nachbehandlung folgt die Räumung, bei der das Material in verschlossenen Säcken abtransportiert wird. Die Nachbarwohnungen bleiben befallsfrei.

Häufige Fragen zu Schädlingsbefall

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