Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparenz – für Sie und für uns.


1. Allgemein 

Die Vereinbarung gilt zwischen der Firma Edelweiss Räumungen und dem Auftraggeber. Handelt dieser nicht im eigenen Namen, so handelt er nur als Vertretung und hat dies bei der Besichtigung ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall hat der Vertretende eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung und Auftragserteilung des Auftraggebers der Firma Edelweiss Räumungen auszuhändigen. Handelt der Vertreter als Sachverwalter oder Vormund, so ist der Vertreter der Auftraggeber. 

2. Besichtigung

Die Besichtigung und Offertenerstellung erfolgt unverbindlich und kostenlos. Der Preis bzw. die Offerte bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung und schliesst nicht besichtigte Gegenstände / Örtlichkeiten aus.

3. Preise

Sämtliche Preisvereinbarungen (Offerte) sind Fixpreise und gelten ab Zeitpunkt der Besichtigung. Für den Fall des Hinzufügen/Entfernens von Gegenständen bzw. erweitern des Auftrages auf andere zuvor nicht besichtigte Gegenstände oder Räumlichkeiten behält sich die Firma Edelweiss Räumungen einen Rücktritt von der Räumungs- und Entsorgungsvereinbarung bzw. eine Neukalkulation des Preises vor.

4. Besitzübernahme

Bei Unterzeichnung der Räumungsvereinbarung bzw. mit Beginn der Räumung oder Entrümpelungstätigkeit gehen sämtliche im Objekt gebliebenen Gegenstände in den Besitz der Firma Edelweiss Räumungen über. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Dokumenten, Schmuck, Geld, Urkunden und dergleichen. Die Gegenstände werden zum Grossteil der KVA zugeführt oder auf Deponien entsorgt und somit unwiederbringlich verloren. Nehmen Sie sich bitte vor der Besichtigung genügend Zeit zur deutlichen Kennzeichnung der Gegenstände, welche im Objekt verbleiben bzw. entfernen diese vor der Räumung.

5. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder anders vereinbart, nach Abschluss der Tätigkeit die Dienstleistung bar zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfälligkeit berechnen wir Ihnen die Ortsüblichen Mahnspesen, Zins pro angefangenem Kalendermonat, sowie Inkassospesen lt. Auslage. 

6. Haftung

Die Firma Edelweiss Räumungen ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seiner Auftraggeber zu wahren. 

Die Haftung durch die Firma Edelweiss Räumungen ist ausgeschlossen: 

a) für Schäden an Mauerwerk, Böden und Decken, Leitungen (Gas, Wasser, Elektro) und dergleichen, die bei der Erstbesichtigung entdeckt oder auch unentdeckt (nicht sichtbar) waren, sowie nach der Räumung des Objektes entstehen. 

b) für den Inhalt von Behältern aller Art

c) für Schäden durch Öle, Fette, explosive feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige und ätzende Stoffe entstehen.

d) für Schäden oder Verlust an Dokumenten, Urkunden, Wertpapieren, Edelmetallen, Geld, Münzen usw.

e) für Beschädigungen an Wänden, Fenster, Böden und Stiegengeländer, während des Be- oder Entladen

f) für Beschädigungen welche in Folge einer «Facharbeitstätigkeiten» (wie zb. Schreiner, Elektriker oder Installateur) entstehen, wenn trotz Hinweis der Firma Edelweiss Räumungen der Auftraggeber auf die Durchführung der Leistung bestanden hatte.

g) bei Nichteinhalten von Termintransporten durch Witterungseinflüssen oder verkehrsbedingte nicht vorhersehbare Zwischenfälle (Unfall, Panne) übernimmt die Firma Edelweiss Räumungen keine Haftung.

h) Die Haftung erlischt, wenn äusserlich erkennbare Mängel nicht sofort nach Abschluss der Tätigkeit, reklamiert werden.

ALLE Ansprüche gegen die Firma Edelweiss Räumungen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren nach 6 Monaten. 

7. Datenschutz 

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Edelweiss Räumungen die vom Auftraggeber bekannt gegebene Daten (Namen, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers ermittelt, speichert und verarbeitet.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Edelweiss Räumungen . Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Firma Edelweiss Räumungen und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von der Firma Edelweiss Räumungen sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Firma Edelweiss Räumungen berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu Treffen.