Logistik & Technik

Temporäres Halteverbot

Auch: Parkverbot · Halteverbotszone · Parkplatzreservation

Ein temporäres Halteverbot reserviert für die Dauer einer Räumung Parkfläche vor dem Objekt. Es muss bei der Gemeinde beantragt werden und kostet in der Schweiz je nach Ort und Dauer CHF 80 bis CHF 300.

Warum es sich fast immer lohnt

Ohne reservierte Fläche steht das Fahrzeug dort, wo gerade Platz ist – häufig weit entfernt. Der verlängerte Tragweg kostet Arbeitszeit, die ein Vielfaches der Bewilligungsgebühr ausmacht. Bei jeder Räumung ab mittlerer Grösse in dicht bebautem Gebiet ist das Halteverbot deshalb wirtschaftlich sinnvoll.

Wie es beantragt wird

Zuständig ist die Gemeinde beziehungsweise in der Stadt Zürich die Dienstabteilung Verkehr. Der Antrag muss einige Werktage im Voraus gestellt werden – üblich sind fünf bis zehn Arbeitstage. Angegeben werden Ort, Datum, Dauer und die benötigte Länge der Fläche.

Nach Bewilligung müssen Signale aufgestellt werden, in der Regel mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit, damit bereits parkierte Fahrzeuge weggefahren werden können. Steht trotzdem ein Fahrzeug dort, kann es kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Was wir übernehmen

Auf Wunsch beantragen wir die Bewilligung, stellen die Signalisation fristgerecht auf und räumen sie nach dem Einsatz wieder ab. Sie müssen sich um nichts kümmern – erwähnen Sie den Wunsch bei der Besichtigung, damit die Vorlauffrist eingehalten werden kann.

Beispiel aus der Praxis

Für eine Räumung an der Langstrasse in Zürich wird acht Werktage im Voraus ein Halteverbot über 12 Meter für einen Tag beantragt. Die Signale werden am Vortag aufgestellt. Am Räumungstag steht die Fläche frei zur Verfügung; das Fahrzeug steht direkt vor dem Eingang. Kosten: CHF 165 – gegenüber geschätzten vier Zusatzstunden Tragweg ohne Reservation.

Häufige Fragen zu Temporäres Halteverbot

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