
Kosten & Abrechnung
Anfahrtspauschale
Auch: Anfahrtskosten · Wegpauschale · Fahrtkosten
Die Anfahrtspauschale deckt die Kosten für die Anfahrt des Teams und Fahrzeugs zum Einsatzort. Sie liegt in der Schweiz je nach Distanz bei CHF 80 bis CHF 250 und entfällt bei vielen Anbietern ab einem bestimmten Auftragsvolumen.
Warum sie berechnet wird
Die Anfahrt bindet Arbeitszeit und Fahrzeugkosten, bevor überhaupt gearbeitet wird. Bei einem kleinen Auftrag – etwa einer Einzelabholung – kann die Anfahrt den grössten Kostenblock darstellen. Deshalb wird sie separat ausgewiesen, statt sie unsichtbar in den Stundensatz einzurechnen.
Wie sich Anfahrtskosten reduzieren lassen
Erstens durch Bündelung: Mehrere Gegenstände oder mehrere Räume in einem Termin statt in mehreren. Zweitens durch Flexibilität beim Datum – wenn wir ohnehin in Ihrer Gemeinde sind, entfällt die separate Anfahrt oft ganz. Drittens durch die Wahl eines lokalen Anbieters: Ein Betrieb aus einem anderen Kanton verrechnet zwangsläufig mehr Anfahrt.
Bei grösseren Aufträgen entfällt die Pauschale bei uns in der Regel, weil sie im Verhältnis zum Gesamtaufwand nicht ins Gewicht fällt.
Beispiel aus der Praxis
Eine Kundin in Wallisellen möchte ein Sofa entsorgen lassen. Da wir am selben Tag ohnehin einen Auftrag in der Gemeinde haben, entfällt die separate Anfahrt und sie zahlt nur den Abhol- und Entsorgungsanteil. Bei einem eigenen Termin wäre die Anfahrtspauschale von CHF 90 dazugekommen.
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Häufige Fragen zu Anfahrtspauschale
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